Sie befinden sich hier: Startseite | Lieferkettengesetz
Menschenrechte schützen:
Das Lieferkettengesetz
Um soziale Mindeststandards zu schützen, hat die Bundesregierung das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (Kurzform: Lieferkettengesetz) verabschiedet.
Ziel dieses Gesetzes ist, den Schutz der Menschenrechte und der Umwelt unter anderem in globalen Lieferketten zu verbessern. Es geht um die Einhaltung grundlegender Menschenrechtsstandards wie des Verbots von Kinderarbeit und Zwangsarbeit sowie zentraler Umweltstandards wie des Verbots der Verunreinigung von Trinkwasser.
Dafür tragen auch wir Verantwortung.
Unsere Menschenrechtsbeauftragte
Unsere Menschenrechtsbeauftragte dient als erste Ansprechpartnerin für alle menschenrechtsbezogenen Belange vonseiten Behörden, Politik und Gesellschaft.
Eine wesentliche Aufgabe ist es, die Angemessenheit und Wirksamkeit des Risikomanagements zur Einhaltung der Sorgfaltspflichten aus dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) zu überwachen und risikobasiert Kontrollmaßnahmen durchzuführen.
Das Beschwerdeverfahren
Die Einhaltung von Umwelt- und Menschenrechtsstandards hat für die AutoVision oberste Priorität. Hinweise über die Verletzung von Menschenrechten und Verstöße gegen Umweltgesetze durch die AutoVision oder ihre unmittelbaren Zulieferer können über den untenstehenden Beschwerdekanal gemeldet werden.
Die Beschwerden werden von unserer Compliance-Abteilung bearbeitet, die bei Bedarf mit weiteren Fachexperten zusammenarbeitet. Die Ansprechpartner erreichen Sie unter compliance@avpdl.de.